AGB
AGB
Die rechtliche Grundlage für unsere Zusammenarbeit auf einen Blick - klar, verbindlich und nachvollziehbar.



Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 19.09.2025, Frankfurt am Main
Begriff und Geltungsbereich
1.1 GCS bezeichnet die German Career Solutions GmbH, Am Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt am Main. Kunde ist das anfragende Unternehmen. Kandidat:in ist die von GCS vorgeschlagene Person.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen GCS und dem Kunden über Personalvermittlung (Direktvermittlung). Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, GCS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsgegenstand und Zustandekommen
2.1 GCS sucht, bewertet und präsentiert Kandidat:innen für die vom Kunden gemeldeten Vakanzen.
2.2 Ein Suchauftrag kommt durch elektronische oder schriftliche Beauftragung (Email/Formulare/Signaturtool) zustande.
2.3 Eine Person gilt als empfohlen, sobald GCS identifizierende Informationen (z.B. Name, CV, Profil, Kontaktdaten) übermittelt hat.
Vorbekanntheit / Ausnahme (6-Monats-Regel)
3.1 Kein Empfehlungsfall liegt vor, wenn die Person innerhalb der letzten 6 Monate vor dem ersten Vorstellungsgespräch beim Kunden
a) sich eigeninitiativ auf eine konkret ausgeschriebene Vakanz beworben hat oder
b) dem Kunden durch einen dritten bereits aktiv vorgestellt wurde.
3.2 Der Kunde hat GCS hierüber unverzüglich, spätestens vor Beginn des Interviewprozesses schriftlich zu informieren und geeignete Nachweise (z.B. Eingangsbestätigung, Vermittler-Mail) vorzulegen. Geschieht dies nicht, gilt die Person als von GCS empfohlen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle für die Suche erforderlichen Informationen bereit (Stellenbeschreibung, Muss/Kann Kriterien, Gehaltskorridor, Starttermin, Ansprechpartner).
4.2 Vom Kunden erhaltene Informationen behandelt GCS vertraulich. Umgekehrt verpflichtet sich der Kunde, von GCS übermittelte Kandidatendaten ausschließlich zur Besetzung der gemeldeten Vakanz zu nutzen und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Honorar, Fälligkeit, Kundenschutz
5.1 Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, beträgt das Vermittlungshonorar 15% des Jahresbrutto-Zielgehaltes der eingestellten Person (§14 SGB IV), inkl. fixer und variabler Bestandteil bei 100 % Zielerreichung sowie geldwerter Vorteile (Firmenwagen pauschal 10.000 €). Beträge zzgl. USt.
5.2 Fälligkeit (2-Raten-Modell):
a) 50 % bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bzw. Arbeitsaufnahme (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt), Zahlungsziel 7 Tage.
b) 50 % nach bestandener Probezeit (max. 6 Monate, soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart), Zahlungsziel 7 Tage.
5.3 Kundenschutz 12 Monate / Kausalitätsvermutung: Das Honorar entsteht auch, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Erstpräsentation durch GCS zwischen der empfohlenen Person und dem Kunden, einem mit ihm verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) oder einem durch Weitergabe begünstigten Dritten irgendein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt (Anstellung, Freelance, Dienst-/Werkvertrag, Interim/Contracting). Die Ursächlichkeit der Tätigkeit von GCS wird vermutet.
5.4 Nichtantritt / Aufhebung vor Start: Die erste rate bleibt fällig; die zweite entfällt. GCS bietet einmalig eine Ersatzsuche innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis an (Fremdkosten vgl. Ziff. 6).
5.5 Beendigung in der Probezeit: Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit ohne grobes Fehlverhalten des Kunden, entfällt die zweite Rate. GCS bietet einmalig eine Ersatzsuche binnen 3 Monaten an; bei erfolgreicher Ersatzbesetzung wird die zweite Rate nach bestehen der neuen Probezeit fällig.
5.6 Zahlungsverzug: Nach Ablauf des Zahlungsziels tritt Verzug (§ 286 BGB) ein; es gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie die Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB. Aufrechnung/Zurückbehalt nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Kosten / Auslagen
6.1 Reise- / Interviewkosten der Kandidat:innen zum Kunden trägt der Kunde.
6.2 Vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistung (z.B. Anzeigen, Assessments, Test) werden nach Beleg weiterberechnet.
6.3 Vorab-Interviews an abweichenden Orten und ggf. Begleitung durch GCS werden nach Vereinbarung und tatsächlichem Aufwand berechnet.
Informationspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde informiert GCS unverzüglich über Umstände, die den Suchauftrag beeinflussen (Profiländerung, Besetzungsstopp, interne Besetzung)
7.2 Spätestens 5 Werktage nach Arbeitsvertragsunterzeichnung teilt der Kunde GCS Startdatum, Jahreszielgehalt und Probezeit mit
und übermittelt auf Anforderung geeignete Nachweise (z.B. Vertragsauszug). Unterbleibt dies, darf GCS das Honorar auf Basis eines marktüblichen Gehalts für die Position abrechnen; mindestens 50 % des voraussichtlichen Jahreszielgehalts gelten als Honorargrundlage.
Datenschutz & Vertraulichkeit
8.1 Parteien handeln jeweils als eigenständig Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); keine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO).
8.2 Übermittlungen in Drittländern erfolgen nur unter Beachtung der Art. 44 ff. DSGVO (insb. EU - Standardvertragsklausel)
8.3 Daten sind zweckgebunden zu verarbeiten und nach Zweckerfüllung zu löschen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8.4 Referenzauskünfte werden nur nach vorheriger Absprache mit GCS eingeholt.
8.5 Zum Zweck der Bonitätsprüfung kann GCS Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe mit Auskunfteien (z.B. CRIF, Dun & Bradstreet, Allianz Trade) austauschen.
Gewährleistung & Haftung
9.1 GCS prüft Kandidatenprofile sorgfältig, übernimmt jedoch keine Garantie für bestimmte Eigenschaften/Leistungen; der Kunde führt seine eigene Eignungsprüfungen durch.
9.2 Das Honorar bleibt geschuldet, wenn sich nachträglich herausstellt, dass einzelne Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden, sofern der Vorschlag dem gemeldeten Profil entsprach.
9.3 Die Haftung von GCS ist - außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach ProdHaftG sowie bei Arglist - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei leichter Fahrlässigkeit nur für Kardinalpflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Gleichbehandlung
Der Kunde trifft Auswahlentscheidungen diskriminierungsfrei (AGG)
Laufzeit und Kündigung
11.1 Suchaufträge bis Besetzung oder Beendigung in Textform (E-Mail genügt)
11.2 Kündigt der Kunde nach Präsentation ohne wichtigen Grund, kann GCS tatsächliche Aufwände und beauftragte Fremdkosten abrechnen.
Schlussbestimmung
12.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.
12.2 Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand - soweit zulässig - Frankfurt am Main.
12.3 Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht; an ihre Stelle tritt die wirksame; der wirtschaftlichen Zielsetzung nächstkommende Regelung.
ALLGEMEINE GECHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 19.09.2025, Frankfurt am Main
Begriff und Geltungsbereich
1.1 GCS bezeichnet die German Career Solutions GmbH, Am Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt am Main. Kunde ist das anfragende Unternehmen. Kandidat:in ist die von GCS vorgeschlagene Person.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen GCS und dem Kunden über Personalvermittlung (Direktvermittlung). Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, GCS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsgegenstand und Zustandekommen
2.1 GCS sucht, bewertet und präsentiert Kandidat:innen für die vom Kunden gemeldeten Vakanzen.
2.2 Ein Suchauftrag kommt durch elektronische oder schriftliche Beauftragung (Email/Formulare/Signaturtool) zustande.
2.3 Eine Person gilt als empfohlen, sobald GCS identifizierende Informationen (z.B. Name, CV, Profil, Kontaktdaten).
Vorbekanntheit / Ausnahme (6-Monats-Regel)
3.1 Kein Empfehlungsfall liegt vor, wenn die Person innerhalb der letzten 6 Monaten vor dem ersten Vorstellungsgespräch beim Kunden
a) sich eigeninitiativ auf eine konkret ausgeschriebene Vakanz beworben hat oder
b) dem Kunden durch einen dritten bereits aktiv vorgestellt wurde.
3.2 Der Kunde hat GCS hierüber unverzüglich, spätestens vor Beginn des Interviewprozesses schriftlich zu informieren und geeignete Nachweise (z.B. Eingangsbestätigung, Vermittler-Mail) vorzulegen. Geschieht dies nicht, gilt die Person als von GCS empfohlen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle für die Suche erforderlichen Informationen bereit (Stellenbeschreibung, Muss/Kann Kriterien, Gehaltskorridor, Starttermin, Ansprechpartner).
4.2 Vom Kunden erhaltene informationen behandelt GCS vertraulich. Umgekehrt verpflichtet sich der Kunde, von GCS übermittelte Kandidatendaten ausschließlich zur Besetzung der gemeldeten Vakanz zu nutzen und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Honorar, Fälligkeit, Kundenschutz
5.1 Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, beträgt das Vermittlungshonorar 15% des Jahresbrutto-Zielgehaltes der eingestellten Person (§14 SGB IV), inkl. fixer und variabler Bestandteil bei 100 % Zielerreichung sowie geldwerter Vorteile (Firmenwagen pauschal 10.000 €). Beträge zzgl. USt.
5.2 Fälligkeit (2-Raten-Modell):
a) 50 % bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bzw. Arbeitsaufnahme (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt), Zahlungsziel 7 Tage.
b) 50 % nach bestandener Probezeit (max. 6 Monate, soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart), Zahlungsziel 7 Tage.
5.3 Kundenschutz 12 Monate / Kausalitätsvermutung: Das Honorar entsteht auch, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Erstpräsentation durch GCS zwischen der empfohlenen Person und dem Kunden, einem mit ihm verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) oder einem durch Weitergabe begünstigten Dritten irgendein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt (Anstellung, Freelance, Dienst-/Werkvertrag, Interim/Contracting). Die Ursächlichkeit der Tätigkeit von GCS wird vermutet.
5.4 Nichtantritt / Aufhebung vor Start: Die erste rate bleibt fällig; die zweite entfällt. GCS bietet einmalig eine Ersatzsuche innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis an (Fremdkosten vgl. Ziff. 6).
5.5 Beendigung in der Probezeit: Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit ohne grobes Fehlverhalten des Kunden, entfällt die zweite Rate. GCS bietet einmalig eine Ersatzsuche binnen 3 Monaten an; bei erfolgreicher Ersatzbesetzung wird die zweite Rate nach bestehen der neuen Probezeit fällig.
5.6 Zahlungsverzug: Nach Ablauf des Zahlungsziels tritt Verzug (§ 286 BGB) ein; es gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie die Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB. Aufrechnung/Zurückbehalt nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Kosten / Auslagen
6.1 Reise- / Interviewkosten der Kandidat:innen zum Kunden trägt der Kunde.
6.2 Vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistung (z.B. Anzeigen, Assessments, Test) werden nach Beleg weiterberechnet.
6.3 Vorab-Interviews an abweichenden Orten und ggf. Begleitung durch GCS werden nach Vereinbarung und tatsächlichem Aufwand berechnet.
Informationspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde informiert GCS unverzüglich über Umstände, die den Suchauftrag beeinflussen (Profiländerung, Besetzungsstopp, interne Besetzung)
7.2 Spätestens 5 Werktage nach Arbeitsvertragsunterzeichnung teilt der Kunde GCS Startdatum, Jahreszielgehalt und Probezeit mit
und übermittelt auf Anforderung geeignete Nachweise (z.B. Vertragsauszug). Unterbleibt dies, darf GCS das Honorar auf Basis eines marktüblichen Gehalts für die Position abrechnen; mindestens 50 % des voraussichtlichen Jahreszielgehalts gelten als Honorargrundlage.
Datenschutz & Vertraulichkeit
8.1 Parteien handeln jeweils als eigenständig Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); keine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO).
8.2 Übermittlung in Drittländern erfolgen nur unter Beachtung der Art. 44 ff. DSGVO (insb. EU - Standardvertragsklausel)
8.3 Daten sind zweckgebunden zu verarbeiten und nach Zweckerfüllung zu löschen, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8.4 Referenzauskünfte werden nur nach vorheriger Absprache mit GCS eingeholt.
8.5 Zum Zweck der Bonitätsprüfung kann GCS Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe mit Auskunfteien (z.B. CRIF, Dun & Bradstreet, Allianz Trade) austauschen.
Gewährleistung & Haftung
9.1 GCS prüft Kandidatenprofile sorgfältig, übernimmt jedoch keine Garantie für bestimmte Eigenschaften/Leistungen; der Kunden führt seine eigene Eignungsprüfungen durch.
9.2 Das Honorar bleibt geschuldet, wenn sich nachträglich herausstellt, dass einzelne Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden, sofern der Vorschlag dem gemeldeten Profil entsprach.
9.3 Die Haftung von GCS ist - außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach ProdHaftG sowie bei Arglist - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei leichter Fahrlässigkeit nur für Kardinalpflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Gleichbehandlung
Der Kunde trifft Auswahlentscheidungen diskriminierungsfrei (AGG)
Laufzeit und Kündigung
11.1 Suchaufträge bis Besetzung oder Beendigung in Textform (E-Mail genügt)
11.2 Kündigt der Kunde nach Präsentation ohne wichtigen Grund, kann GCS tatsächliche Aufwände und beauftragte Fremdkosten abrechnen.
Schlussbestimmung
12.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.
12.2 Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand - soweit zulässig - Frankfurt am Main.
12.3 Salvatorisch: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht; an ihre Stelle tritt die wirksame; der wirtschaftlichen Zielsetzung nächstkommende Regelung.
